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Das einzige worauf Sie als Kunde einen - im Zweifelsfall einklagbaren - Rechtsanspruch gegenüber Ihrem Versicherer haben ist das, was der Versicherer Ihnen in seinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein und Nachträgen dazu in den Policen schriftlich zusichert!

Mündliche Zusagen der Vermittler zählen ebenso wenig wie bunte Verkaufsbroschüren und Werbeflyer des Versicherers.

Trauen Sie NUR DEM was der Berater Ihnen, nachdem er es behauptet hat, auch schwarz auf weiß belegen kann!

Ganz gleich, ob es sich um einen bestehenden Versicherungsvertrag handelt, Sie sich mit dem Wechsel in die Private Krankenversicherung beschäftigen oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung planen ...

Sie müssen lesen ...

Der Bedingungsleser liest gemeinsam mit Ihnen und für Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Ihrer Lebens-/ Rentenversicherung und erläutert Ihnen detailliert, was das Kleingedruckte bedeutet und welche Auswirkungen die unterschiedlichen "Wortschöpfungen" und Auslegungen der Inhalte auf Ihren Versicherungsvertrag und einen evtl. Leistungsanspruch haben.

Erst wenn Sie richtig gelesen haben können Sie verstehen ...